Im Laufe des Lebens stellen sich immer wieder neue und andere Fragen. Wir sind auch für diese Spezialfälle genau der richtige Ansprechpartner. Vor allem, wenn wir Ihr Unternehmen durch die laufende Betreuung schon kennen, können wir Ihre Wünsche und Informationsbedürfnisse schnell erkennen und erfüllen.
Wir sind daher Ihr Berater in folgenden wirtschaftlichen Lebenslagen:
- Gründungsberatung
- Projektentwicklungen
- Investitionsentscheidungen
- Optimale Finanzierung
- Förderungsberatung
- Rechtsformgestaltung
- Umgründungsberatung
- Unternehmensbewertung
- Betriebsübergabe
- Internationale Steuerberatung
- Finanzstrafverfahren – starke Verteidigung
- Betriebsprüfungsabwicklung
- Veranlagung und Versicherung
- Stiftungsberatung
- Fortführungsprognose
Viele Fehler im Leben macht man nur einmal. Besonders schmerzlich sind Fehler bei der Gründung von Unternehmen. Daher vermeiden Sie diese und sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
- Wir hinterfragen Ihre Geschäftsidee nach allen betriebswirtschaftlichen Teilfeldern
- Wir helfen von Beginn an Probleme mit Finanzverwaltung und Behörden zu vermeiden
- Wir empfehlen die für Sie richtige Rechtsform und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Wir informieren über Förderungen und unterstützen bei Bankgesprächen
- Wir bauen mit Ihnen ein aussagekräftiges Rechnungswesen auf
- Sie versäumen keine Fristen und können sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Von der Projektidee oder Unternehmensidee bis zur Aufnahme des Betriebes oder der neuen Produktion oder Dienstleistungsunternehmens ist ein weiter Weg. Viele Berater werden Ihnen weiterhelfen. Aber die unterschiedlichen Rechtsmaterien und Kostenstrukturen werden selten von jemanden vernünftig koordiniert. Im Beratungszentrum Gars besteht eine Kooperation von allen notwendigen Beratern um Ihr Projekt oder Ihre Investition bestmöglich vorzubereiten um Sie bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen.
Gerne übernehmen wir auch Koordinierungsaufgaben, damit sie Ihr Projekt in fachlicher Hinsicht vorantreiben können. Jederzeit ist auch jede/r andere Professionist/In den Sie auswählen, willkommen.
Im BzG helfen Ihnen folgende Unternehmen bei Ihrer Umsetzung:
- BzG Wirtschaftstreuhand GmbH
Gründungsberatung, Rechtsformberatung, Finanzierung und Förderungsberatung, Erstellen ihres Geschäftsplanes, Errechnung von Break Even Schwellen und Mindestauslastungen. - Andrea Linsbauer-Groiß ZT GmbH
Bauliche Rahmenbedingungen, Flächenwidmung und Bebauungspläne, Erstellung bzw Überprüfung ihrer „Bauinvestition“ auf Durchführbarkeit, Kostentransparenz und Energiekennzahlen, Förderberatung in Baulicher Hinsicht, Mitwirkung bei der Bauplanung und Baukoordination. - Öffentliche Notare Dr. Mayerhofer und Dr. Leutgeb
Vertragliche Umsetzung Ihrer gewählten Rechtsform und Schnittstelle zum Firmenbuch. - Dr. Cudlin
Rechtsanwalt für die Sicherstellung Ihrer Einbringlichkeit der Forderungen und Vertragsgestaltungen. - linomedia e.U.
Werbeagentur für Markenentwicklung und Corporate Design, Erstellung von Webseiten, Grafikdesign, Online-Marketing, e-Commerce, Webentwicklung
Sie wollen expandieren und es stellt sich für Sie die Frage der Sinnhaftigkeit Ihrer Investition. Gerne berechnen wir für Sie Schwellenwerte, interne Zinsfüße und sonstige Hilfsmittel für Ihre Investitionsentscheidung. Gerne lassen wir Ihre Investitionsentscheidung in Planspielen bei der Budgetierung einfließen um Ihnen die Auswirkung im Ertrag aber auch in der Liquidität und im Bilanzbild darzustellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei auch bei der optimalen Finanzierung.
Eine solide Finanzierungsstruktur ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen. Es geht einerseits um die Kosten der Finanzierung aber andererseits auch um die Auswirkungen für Ihr Rating, Ihre Ausschüttungsmöglichkeiten und Ihre Kreditwürdigkeit.
Daher möchten wir Sie in folgenden Sachfragen beraten:
- Hohe Eigenkapitalquote: Wurden alle Möglichkeiten genutzt die Bilanzsumme zu verringern – dies führt zu einer tendenziell besseren Bonitätsbeurteilung
- Fristengerechte Finanzierung: Wurden langfristige Investitionen nur mit kurzfristigen Mitteln finanziert? – Dies führt in der Regel zu hohen Kosten und auch zu einer negativen Beurteilung ihrer Finanzierungsstruktur, welches wiederum ihre Finanzierung in Zukunft noch weiter erschwert,
- Sachgerechte Finanzierung: Wurden Alternativen zur klassischen Kreditfinanzierung überlegt und werden solche angewandt? Leasing, Factoring, Förderungen aber auch Beteiligungsfinanzierungen sollten in Betracht gezogen werden. Nur durch die Ausnutzung der breiten Möglichkeit der Finanzierung ist auch eine Wachstumsmöglichkeit eröffnet.
- Individuelle Risikominimierung: Unnötige Risiken sollen vermieden und Sicherheiten nur im notwendigen Ausmaß gegeben werden. Wo liegen die Chancen und Risiken von Fremdkapitalkrediten und Tilgungsträgern?
Wir beraten Sie in folgenden Fragen:
- Welche Bank ist Ihr idealer Finanzierungspartner?
- Benötigen sie eine Universalbank oder eine Spezialbank?
- Welche Finanzierungsart ist für dieses Investment das Richtige?
- Wie erfolgt der bankeninterne Entscheidungsprozess?
- Welche Unterlagen müssen in welcher Form vorgelegt werden?
- Welcher Verhandlungsspielraum besteht für Kreditnehmer?
- Wie wird die Bank im Falle einer Krise reagieren?
Österreich ist ein Land der Förderungen. Grundsätzlich gibt es für die meisten Investitionen eine mögliche Unterstützung. Wenn Sie diese nicht beantragen, kann Sie nicht gewährt werden. Wenn Sie sie beantragen, müssen Sie Ihr Projekt bestmöglich verkaufen. Hier unterstützen wir Sie.
- Wir recherchieren die aktuelle Förderlandschaft für ihr Projekt
- Wir bereiten ihre Unterlagen professionell auf
- Wir kennen die meisten Ansprechpartner im Land und Bund
- Wir helfen über bürokratische Hürden
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist mitentscheidend für Ihren unternehmerischen Erfolg. Es müssen viele Fragen analysiert werden, damit die richtige Wahl getroffen wird. Mit folgenden Themen werden Sie bei unserer Beratung konfrontiert, damit wir eine für Sie geeignete Empfehlung abgeben können
- Umsatz und Gewinnerwartung
- In welchem Ausmaß werden Gewinne entnommen, ausgeschüttet oder reinvestiert bzw. Verbindlichkeiten abgebaut?
- Streben Sie ein Anstellungsverhältnis an?
- Versicherungswünsche?
- Wie hoch ist das wirtschaftliche Risiko Ihres Unternehmens?
- Welche Haftungen können in Ihrem Unternehmen entstehen?
- Wollen Sie Ihr Unternehmen in absehbarer Zeit verkaufen?
- Wieviel Eigenkapital braucht Ihr Unternehmen und wie wird es aufgebracht?
Aus der Beantwortung dieser Fragen können wir für Sie die angemessene Rechtsformempfehlung ableiten.
Durch Änderungen in der Gesetzgebung oder durch Änderung in Ihrer Unternehmensgröße oder Ihrer Entscheidungsstruktur ist es notwendig sich regelmäßig Gedanken über die Rechtsform Ihres Unternehmens zu machen. Grundsätzlich haben Sie die freie Rechtsformwahl und können diese auch ändern so oft Sie wollen. Der Gesetzgeber möchte auch, dass diese Rechtsformänderungen nicht mit großen Steuerzahlungen verbunden sind. Dazu hat der Bund das Umgründungssteuergesetz oder die Möglichkeit einer Gruppenbesteuerung geschaffen. Aber in diesen Spezialmaterien lauern einige Gefahren. Wir sind Experten in diesen Sachverhalten und klären Sie im Vorhinein über alle Fallstricke und Problemstellungen auf, und unterstützen Sie, damit Sie kostengünstig alle notwendigen Experten haben, die Ihre Umgründung benötigt.
Gerne übernehmen wir alle Meldungen an Behörden und Banken damit keine Kosten und Gebühren entstehen.
Sie möchten ein Unternehmen kaufen oder verkaufen? Sie benötigen eine Bewertung für den Erbfall oder für eine Umgründung? Die Gesellschafter streiten über den Wert Ihrer Gesellschaft?
Gerne berechnen wir den Wert Ihres Unternehmens. Dabei werden die Fachgutachten eingehalten und alle Annahmen mit Ihnen genau besprochen. Gerne geben wir auch eine Expertenexpertise über Ihren Unternehmenswert ab.
Viele Unternehmen stehen derzeit zur Betriebsübergabe an. Dabei ist es wichtig die Interessen der Übergeber und der Übernehmer abzuwägen, damit es zu einer geglückten Betriebsübergabe kommen kann.
Folgende Themen sind für den Übergeber zu beachten:
- Übergabeform (entgeltlich, unentgeltlich, Rente)
- Zivilrechtliche Fragen der Haftung
- Steuerliche Optimierung (Rechtsform)
- Optimale Vorbereitung des Betriebes aus strategischer, organisatorischer, betriebswirtschaftlicher, finanzieller und technischer Sicht
- Frage des Erbrechts
- Pension, Eigenversorge, Zuverdienstmöglichkeiten
- Frühzeitige operative Einbindung des Nachfolgers
Folgende Themen gibt es auf der Übernehmerseite zu beachten:
- Persönliche und fachliche Voraussetzungen (Gewerbeschein)
- Professionalität der Unternehmensführung
- Ganzheitliche Unternehmensanalyse
- Technische Ausstattung
- Finanzierung
- Marktsituation und –Aussichten
- Rechtsform und Steueroptimierung
- Haftungsfragen
- Bonität
- Due Diligence Prüfung
Richtig geplant ist eine Unternehmensübergabe kein Risiko sondern eine Chance für Übergeber und Übernehmer.
Die Arbeits- und Unternehmenswelt macht nicht vor den Staatsgrenzen halt. Jedes wirtschaftliche Handeln über die Grenzen hat aber auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Folgende Sachverhalte sind besonders zu beachten:
- Einkauf und Verkauf von Waren im Ausland
- Erbringung von Leistungen im Ausland oder die Beauftragung von ausländischen Dienstleistern
- Beschäftigung von Ausländern
- Vermögensbestände im Ausland oder Betriebsstätten im Ausland
- Tochterunternehmungen oder ständige Vertreter im Ausland
- Wohnsitz (Doppelwohnsitz) im Ausland oder der Zuzug oder Wegzug von Österreich
In der Regel gibt es Doppelbesteuerungsabkommen und EU Richtlinien zur Vermeidung von Doppelbesteuerung oder Doppelnichtbesteuerung. Doch mit jedem Land (auch innerhalb der EU) gibt es unterschiedliche Regelungen und Meldepflichten. Wir erarbeiten Ihnen Ihre entsprechenden Fälle damit Sie Ihre Geschäfte oder Wohnbedürfnisse mit Rechtsicherheit in steuerlichen Angelegenheiten durchführen können.
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Meldevergehen kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Wir als Ihr Steuerberater kennen die Hintergründe, bzw. erarbeiten mit Ihnen eine bestmögliche Strategie um Ihre Unschuld zu beweisen , bzw. Ihre Strafen so gering wie möglich zu halten. Wir verfassen die Schriftsätze und unterstützen Sie bei den mündlichen Verhandlungen. Bei Bedarf legen wir die entsprechenden Rechtsmittel ein. In letzter Zeit werden Verfahren immer öfters eingeleitet. In der Regel werden die Unternehmer im Finanzstrafverfahren durch Steuerberater vertreten. Dadurch können wir mit Routine sicherstellen, dass das Verfahren fair abläuft und Ihre Interessen voll gewahrt bleiben.
Jedes Unternehmen wird von der Abgabenbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Natürlich ist es für Sie eine Ausnahmesituation mit ungewissem Ausgang. Wir helfen Ihnen gerne. Gemeinsam überarbeiten wir die betroffenen Jahre um allfällige Probleme im Vorfeld schon festzustellen. Gegenfalls können wir rechtzeitig eine Selbstanzeige einbringen, damit keine finanzstrafrechtlichen Folgen zu erwarten sind.
Wir bereiten die Unterlagen elektronisch und in Papierform für den Prüfer auf, stehen für Rückfragen dem Prüfer zur Verfügung, um so die meisten „Problemfälle“ zu lösen, bevor Sie noch damit konfrontiert sind.
Bei der üblichen Betriebsbesichtigung sind wir gerne anwesend um „Fangfragen“ abwenden zu können.
Bei Schlussbesprechungen oder Teilbesprechungen sollten wir gemeinsam teilnehmen, um so viele Punkte rasch und unbürokratisch entscheiden zu können.
Wir sind keine Vermögens- oder Versicherungsberater. Gerne besprechen wir aber mit Ihnen den notwendigen Schutz Ihres Unternehmens oder die Leistbarkeit Ihrer Vorsorgemöglichkeiten. Bei Vorsorgewohnungen, Beteiligungen und dgl. beraten wir Sie gerne über Chancen und Risiken. Sie erhalten bei uns aber keine Empfehlung das eine oder andere Produkt zu kaufen oder einen Vertrag abzuschließen.
Vor Abschluss schadet es aber nicht unsere professionelle Analyse Ihres gewählten Produktes durchführen zu lassen. Nach Abschluss ist es meistens zu spät.
Stiftungen sind nicht nur für Superreiche. Eine Stiftung ist nicht nur eine „steuerschonende Rechtsform“ sondern eine Stiftung ist eine vielseitiges Konstrukt um Familienvermögen zu erhalten, gemeinnützige Aufgaben erfüllen zu können, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, steuerschonend zu veranlagen, das Vermögen bei allfällige späteren Schwierigkeiten vom Zugriff von Gläubigern zu entziehen und vielem mehr.
Von der Stiftungsidee bis zur Gründung und bei der laufenden Abwicklung unterstützen wir Sie gerne.
- Beratung bei der Entscheidungsfindung zur Gründung der Privatstiftung, insbesondere die Erstellung von Vergleichsrechnungen der steuerlichen Vor- und Nachteile
- Beratung bei der Gründung, insbesondere bei der Abfassung von Stiftungserklärungen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt oder Notar
- Gründungsprüfung (falls erforderlich)
- Führung der Stiftungsbuchhaltung und Erstellung der Jahresabschlüsse
- Laufende steuerliche Beratung der Stiftung, der Stifter und der Begünstigten
- Durchführung der gesetzlichen Wirtschaftsprüfung
- Übernahme von Vorstandsmandaten
- Beratung bei Wiederruf, Änderung, Zweigstiftung und Auflösung einer Stiftung
In manchen Fällen müssen Sie als Unternehmer anderen am Wirtschaftsleben teilnehmenden beweisen, dass Sie ein langfristiger Partner in der Zukunft sind. Es reicht dann oft nicht aus nur eine Planung vorzulegen, sondern ein Fachmann muss diese Planansätze kontrollieren, erläutern und anderen verständlich zugänglich machen. Dazu haben sie ihren Steuerberater. Damit können sie als Geschäftsführer Ihre Bilanz weiterhin „going Concern“ bilanzieren, Ihre Haftungen im Insolvenzfall minimieren und auch ein gutes Instrument für Ihre Bankgespräche vorweisen. Im Insolvenzfall kann Ihnen unsere Expertise nutzen eine Betriebsstillegung bis zur einer Ausgleichstagsatzung zu verhindern.
Eine solche Fortführungsprognose können wir mit Ihrer Hilfe erstellen, wenn wir gemeinsam ein realistisches Zukunftsszenario erarbeiten können und gemeinsam die Rahmenbedingungen beschreiben und festlegen und dann Ihr Unternehmen eine positive Zukunftsaussicht hat.