Mit 1.April 2016 hat die Finanzverwaltung auf elektronische Übermittlung umgestellt. Das heißt ab sofort kommen Zahlungsanweisungen (Zahlscheine, Erlagscheine) sowie Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen nicht mehr automatisch mit der Post. Grundentscheidend für die zukünftige Übermittlung der Daten ist, ob man FinanzOnline User ist oder nicht.
FinanzOnline-User wurden bereits mit 1.2.2016 im Bereich „Zahlungsanweisungen“ automatisch auf die Option „opt out“ umgestellt und stimmten somit dem Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen – und gleichzeitig der Umstellung auf elektronische Zustellung von Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen in der Data-Box von FinanzOnline – zu.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Zusendung von Zahlungsanweisungen wieder zu aktivieren. FinanzOnline-User können den (automatischen) Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen in FinanzOnline wieder rückgängig machen. Steuerpflichtige, die über keinen FinanzOnline-Zugang verfügen, können den Antrag auf Zusendung von Zahlungsanweisungen in jeglicher Form bekannt geben (z.B. Telefonisch, per Fax). Allerdings darf eine Überweisung mittels Formular an das Finanzamt künftig nur noch erfolgen, wenn die elektronische Zahlung für Steuerpflichtige nicht zumutbar ist. Zumutbar ist eine elektronische Überweisung einem Steuerpflichtigen, wenn er das Electronic-Banking-System seiner Bank bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt und er über einen Internet-Anschluss verfügt. Nur in diesen Fällen ist es nötig, die Zusendung der Zahlungsanweisung wieder zu aktivieren. Die Zusendung der Zahlungsanweisung wird demnach künftig den Ausnahmefall darstellen.