Die Novelle zur Exekutionsordnung bringt Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Gerade bei grenzüberschreitenden Eintreibungen von Forderungen sollen vorläufige Kontenpfändungen verhindern, dass Schuldner durch Abheben oder Überweisen von Geldern auf einem Bankkonto innerhalb der EU die Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden. Außerdem gibt es Erleichterung für Unternehmen im Bereich der Lohnverrechnung. Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit Lohnpfändung beschäftigen, müssen künftig nicht mehr mühsam eruieren, an wen und in welcher Höhe Lohnbestandteile zu überweisen sind. Bei mehreren Dienstverhältnissen verursachten diese Recherchen bei den Unternehmen großen Aufwand und auch ein Haftungsrisiko. „In Hinkunft„, zeigt sich Werner Groiß erleichtert, „legt in diesen Fällen das Gericht fest, welcher Dienstgeber welche Lohnbestandteile an welchen Gläubiger auszuzahlen hat“. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer einfacheren Lohnverrechnung, der durch das Verständnis von Justizminister Brandstetter für die wirtschaftliche Praxis ermöglicht wurde.
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Schlagwörter: ArbeitsrechtLohnverrechnung