Wer Dienstfahrten mit dem privaten PKW absolviert, kann beim Dienstgeber Kilometergeld beantragen!
Das Kilometergeld ist steuer- und beitragsfrei, wenn vor weislich eine Dienstreise vorliegt, der Höchstsatz von 0,42 € pro KM nicht überschritten wird, der Dienstnehmer für den Betrieb des PKW selbst aufkommen muss und nachweislich ein Fahrtenbuch oder eine Reisekostenabrechnung geführt wird.
Fortlaufend und übersichtlich anzugeben sind im Fahrtenbuch: Datum, Ausgangs- und Zielpunkt (samt jeweiligem Kilometerstand), gefahrene Kilometer (beruflich/privat) sowie der Zweck jeder einzelnen Fahrt.
Maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr können unter Einhaltung aller Voraussetzungen steuer- bzw. beitragsfrei ausbezahlt werden.
Höchstsatz pro KM für PKW/Kombi: 0,42 € / Zuschlag für jede dienstlich mit beförderte Person: 0,05 € /