Personen und Körperschaften, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, haben schon während des laufenden Jahres Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten. Ist absehbar, dass die Vorauszahlungen 2017 höher sind als die tatsächlich zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld 2017, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden. Der Antrag auf Herabsetzung muss bis spätestens 30. September 2017 gestellt und begründet werden.
Die bescheidmäßige Festsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer soll eine zeitnahe Entrichtung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bezwecken. Die Vorauszahlung wird meist gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben.
Im Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen muss die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das aktuelle Jahr, aufgrund der sich die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer reduziert, mithilfe geeigneter Unterlagen bzw. Berechnungen glaubhaft gemacht werden, wie z.B. durch Vorlage einer Zwischenbilanz, einer Aufstellung über die Umsatzentwicklung oder auch durch einen Nachweis über den Ausfall von Forderungen oder ergebnisrelevanten Schadensfällen, bzw. durch aussagekräftige Informationen begründet werden.