Der Februar neigt sich dem Ende zu und deshalb möchten wir Sie an die Meldung ihrer Fortbildungsmaßnahmen erinnern. Wirtschaftstreuhänder sind verpflichtet regelmäßige Fortbildungen im Ausmaß von 120 Stunden verteilt auf drei Jahre, pro Jahr im Ausmaß von zumindest 30 Stunden, (§ 71 Abs. 3 WTBG) zu absolvieren.
Eine gültige Meldung kann nur über das Online-Meldesystem in Ihrem Mitgliederportal der Kammer der Steuerberater und Wirtschafsprüfer erfolgen. (Virtuelles Amt -> Fortbildung).
Hier noch eine kleine Information zu den Meldungen seitens der KSW:
Meldungen für 2017 können Sie bereits seit Anfang des Jahres durchführen und haben bis spätestens 31.3.2018 zu erfolgen. Ab 1.1.2018 ist das Meldesystem zudem für Eintragungen von im Jahr 2018 absolvierten Fortbildungsmaßnahmen geöffnet. Bitte achten Sie bei Eingabe Ihrer Daten auf die Auswahl des korrekten Kalenderjahres (stimmt das ausgewählte Meldejahr nicht mit dem eingegebenen Jahr einer Veranstaltung überein, erhalten Sie eine Warnmeldung) – eine Übertragung in ein anderes Kalenderjahr ist nicht möglich. Selbstverständlich haben Sie bis 31.3. auch die Möglichkeit, Ihre Eintragungen zu ergänzen oder auch zu korrigieren.