Beschluss im Finanzausschuss – Werner Groiß: Positiv für Liquidität von Unternehmen
Auf Initiative von Abg. z. NR Werner Groiß & anderen Abgeordneten wurde im Abänderungsgesetz 2015 der umstrittene Teil der Einlagenrückgewähr nun neu geregelt. Der Finanzausschuss des Nationalrates beschlossen, die Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen einer Körperschaft auch nach Inkrafttreten der Steuerreform steuerfrei zu ermöglichen.
Die ursprünglich ab 2016 geplante Regelung, wonach zuerst die Ausschüttung von operativen Gewinnen durchgeführt werden muss, kommt damit nicht!
Der Beschluss vor Inkrafttreten der Steuerreform 2016 ist insofern wichtig, weil sonst viele Unternehmen die Liquidität aus ihren Firmen abziehen hätten müssen. Mit der vorliegenden Regelung entfällt nun für viele Gesellschafter der Anreiz, noch vor Jahresende Kapital aus ihrem Unternehmen zu ziehen und damit dessen Eigenkapitalbasis zu schmälern. „Das ist ganz im Sinne erhöhter Liquidität„, ergänzt Werner Groiß „und trägt damit zur Sicherung der Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze bei„.