Alle zwei Jahre berichtet die Bundesregierung über die Maßnahmen und Aktivitäten, die zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft gesetzt wurden. Der Bericht für 2013-2014 liegt nun dem Nationalrat vor. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat seit 1995 kontinuierlich zugenommen, während die der Männer annähernd gleich geblieben ist. Somit betrug der geschlechtsspezifische Unterschied 2013 nur mehr knapp über 10%.
Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist dabei aber vor allem auf eine Zunahme der Teilzeitbeschäftigung im Haupterwerbsalter zurückzuführen, sodass 2013 die Teilzeitquote der Frauen bereits über 45% betrug. Bei Männern spielt Teilzeitarbeit hingegen nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied hat sich in den letzten Jahren zwar leicht verringert, ist aber noch immer beträchtlich. Bezogen auf die mittleren Bruttojahreseinkommen betrug er 2013 rund 39%. Werden familienbedingte Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen außer Acht gelassen und nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt, so reduzierte sich der Einkommensunterschied auf rund 18%, ebenso bei einer Betrachtung der mittleren Nettojahreseinkommen (rund 3 %), da das Steuer- und Abgabensystem für niedrigere Einkommen günstiger wirkt. Auch bei der Beanspruchung von Sozialleistungen spiegeln sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung und im Einkommen wider, zeigen Studien. Frauen waren 2013 stärker auf bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen als Männer, vor allem Alleinerzieherinnen und alleinstehende Frauen im Pensionsalter. Frauen waren 2013 weiterhin stärker armuts- und ausgrenzungsgefährdet als Männer. Dies betraf vor allem alleinlebende Pensionistinnen (rund 30%) und Haushalte mit einer Hauptverdienerin (29%). Ein-Eltern-Haushalte, vorwiegend alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern, verzeichneten mit 41% die höchste Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung.
Quelle: Parlament