Mit 1 .September tritt das Alternativfinanzierungsgesetz AltFG in Kraft. Auch die entsprechenden Vorordnungen sind bereits erlassen, sodass nun Finanzierungen im Eigenkapital- oder Fremdkapitalbereich ohne dazwischen geschaltete Institutionen rechtlich erlaubt sind. Um das Gesetz umsetzen zu können, haben sich Plattformen gebildet, die bei der Kapitaleinlobung helfen. Eine davon regionalfunding.at wurde mit Hilfe unsere Kanzlei entwickelt und ist nun dabei, den Unternehmen zu helfen, die entsprechenden Finanzierungsmittel aufzustellen.
Mit dem AltFG können nun bis 1,5 Mio. Kapital eingelobt werden, ohne einen teuren Prospekt erstellen zu müssen. Die Regierung hofft, dass dies ein kleiner Beitrag zu weiteren Investitionen sein kann. Wir beraten sie gerne.