Ab 1.1.2020 gilt für Unternehmen die Verpflichtung, elektronische Zustellungen von Behörden entgegenzunehmen.
Mit Beginn des kommenden Jahres sind Bundesbehörden verpflichtet, Zustellungen elektronisch vorzunehmen, sofern ein Empfänger zur elektronischen Zustellung registriert ist. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Dies betrifft neben Personen mit betrieblichen Einkünften ua. auch Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Ausnahme: Unternehmen, die nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder über keinen Internetanschluss verfügen.
Aufgrund dieser Neuerung wurde ein zentrales Verzeichnis geschaffen, wo alle natürlichen und juristischen Personen aufgelistet sind, die zur Teilnahme am elektronischen Verkehr registriert sind. Liegt eine Registrierung eines Unternehmens vor, werden bereits ab 01.12.2019 alle behördlichen Zustellungen elektronisch erfolgen.
Als zentraler Speicherort dieser Zustellungen gibt es das elektronische Postfach ,,MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal kurz USP genannt. Sobald eine Nachricht im Postkorb eintrifft, erhalten Sie eine E-Mail an die E-Mail Adresse (auch mehrere möglich), die von Ihnen bei der Registrierung (Teilnehmerverzeichnis) angegeben wurde. Für die Abholung von RSa und RSb Zustellungen benötigen Sie den Zugang mittels Bürgerkarte oder Handy – Signatur, um weiterhin eine nachweisliche Zustellung zu garantieren.
Was ist für einen Unternehmer zu tun?
1. Aktivierung der Bürgerkarte oder Handysignatur des Geschäftsführers bzw. des Postbevollmächtigten.
2. Registrierung des Unternehmens im USP und Festlegung eines USP – Administrators sowie eines Postbevollmächtigten.
Danach erhalten Sie ein Schreiben in Ihre Databox in FinanzOnline, dass Sie ihre Adressinformationen in das zentrale Teilnehmerverzeichnis übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen Sie sich nur noch im USP (Unternehmensserviceportal), direkt im Anzeigemodul ,,MeinPostkorb“ in das Teilnehmerverzeichnis eintragen und die eZustellung aktivieren.
Achtung für alle FinanzOnline User: Zustellungen der Finanzbehörden werden weiterhin auch in Ihre Databox zugestellt!
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!