Angekündigt, gekämpft und umgesetzt haben wir die unentgeltliche Aushilfe durch Angehörige in Familienbetrieben. Unbürokratisch, praxisnah und einfach ist die Neuregelung, die für die tausenden Familienbetriebe vor allem im ländlichen Raum eine Existenzfrage löst. Die Mithilfe ist NICHT sozial-versicherungspflichtig. Unentgeltlich aushelfen können Eltern, Großeltern, Kinder, Stief-, und Adoptivkinder sowie Geschwister.
Kurzfristig aushelfen können weiters auch Enkel-, Pflege- oder Schwiegerkinder, Schwäger, Neffen oder Nichten. Voraussetzung ist, sie sind in Pension, in Ausbildung oder haben einen Job. Eine Mahlzeit nach getaner Arbeit, ist ebenso erlaubt. Und ein Trinkgeld von bis zu 30 € ist auch kein Problem.
Die Regelung ist ein Durchbruch für unsere kleinstrukturierte Wirtschaft, die klare, einfache und unbürokratische Regelungen braucht.