Gehaltsabrechnungen:
festangestellte Mitarbeiter mit fixem Monatsgehalt
geringfügig Beschäftigte mit fixem Monatsgehalt
Mitarbeiter mit Stundenlohnvereinbarung und/oder unregelmäßigen Abrechnungen
Mitarbeiter die dem Abrechnungssystem der BUAK unterliegen
Aufrollung oder Infoabrechnung
Fallweiser Mitarbeiter inkl. An- und Abmeldung
Sonderzahlung (Auszahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Auszahlung aliquot bei Austritt) bzw. Auszahlung von Prämien
Erstanlage der Lohnverrechnung (inkl. zB Beantragung der Dienstgeber- bzw. Kommunalsteuernummer, Standarddienstvertrag) oder Neuanlage der Lohnverrechnung bei Übernahme einer bestehenden Lohnverrechnung
Anlegen eines neuen Mitarbeiters im EDV-System
(Neueinrichtung Personal-Stammdaten sowie Überwachung der sozialversicherungsrechtlichen Meldevorschriften)
Nacherfassung der Mitarbeiter bei Übernahme einer bestehenden Lohnverrechnung
Anlegen von neuen Mitarbeitern, die erstmals eine Anstellung in Österreich haben
(Ausländerbeschäftigung von NICHT EU-Ländern)
Änderungsmeldung eines Mitarbeiters (zB wegen Gehaltsanpassung, außerordentlicher Lohnerhöhung, KV Erhöhung)
Ausscheiden eines Mitarbeiters
div. Bestätigungen für Mitarbeiter (wie zB Lohnbestätigungen, AUVA Anträge, Meldungen an das Arbeitsinspektorat oder AMS, Arbeits- und Entgeltbestätigungen)
Jahresmeldung pro Behörde/Gemeinde (Sozialversicherungsmeldung sowie gesetzlich
vorgeschriebene Lohnzettelübermittlung, Kommunalsteuer, DG-Abgabe, Schwerarbeitsmeldung)
Gehaltsexekutionen
Meldung von Lohnabgaben an das Finanzamt (nur auf Klientenwunsch)
Tätigkeiten, welche nicht in den Pauschalen enthalten sind (Verrechnung nach Zeit), wie
zB arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung, Urlaubs- oder Krankenstandverwaltung, Beratung bei Kündigung, Beratung bei der Ausgestaltung von Dienstverträgen, Korrekturen wegen verspäteter Meldung oder Änderungen von Daten, Nachmeldung von Lohnabgaben, Ratenansuchen, Förderungsberatung (AMS, Altersteilzeit)
Mitwirkung an Abgabenprüfungen (Lohnsteuer, Krankenkasse oder Gemeinde)
Sonderaufwand wegen gesetzlicher Änderung