Rechtzeitig vor dem Sommer wurden im Nationalrat zahlreiche Erleichterungen für die Gastronomie und Blaulichtorganisationen, sowie eine unbürokratische Lösung für Vereinsfeste und andere Vereinsaktivitäten beschlossen. Dies trägt dem ehrenamtlichen Engagement von mehr als 3,3 Mio. Österreicherinnen und Österreichern in rund 122.000 Vereinen Rechnung, die jede Woche rund acht Millionen Stunden freiwillige Arbeit leisten. Werner Groiß, der als Finanzsprecher die Änderungen maßgeblich verhandelte, ging es inbes. auch darum ein faires Nebeneinander von Vereinen und Gastronomie zu ermöglichen und all jene, die wichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für die Gesellschaft leisten, steuerlich und bürokratisch zu entlasten..
- Die Frist zur Einrichtung technischer Vorkehrungen gegen die Manipulation von Kassen wird um drei Monate bis 1.4.2017 verlängert
- der Einsatz von Aushilfskräften zur Abdeckung von Arbeitsbedarf in Stoßzeiten im Ausmaß von 18 Tagen pro Jahr wird steuerbefreit
- Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gelten für Umsätze, die außerhalb fester Räumlichkeiten erzielt werden und 30.000 € jährlich nicht überschreiten („Kalte-Hände-Regelung“).
- Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € entfällt die Registrierkassenpflicht auch auf Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten sowie in Buschenschenken.
- Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch in Kantinen gemeinnütziger Vereine (etwa Fußballklubs), sofern die Kantine maximal 52 Tagen im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 € einnimmt.
Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert und die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Bei kleinen Vereinsfesten gilt dies auch für die unentgeltliche Mitarbeit vereinsfremder Personen.
Werner Groiß informiert zu diesem Thema am Donnerstag, den 11.8. um 19:30 Uhr in Thaya!