Ab 1.1.2016 ist es soweit, die Registrierkassenpflicht und im weiteren die Einzelaufzeichnungspflicht und die Belegerteilungspflicht, zur Verhinderung und Erleichterung der Aufdeckung von Steuerbetrug, tritt in Kraft. Ab dann sollte die Pflicht alle Bareingänge und Barausgänge einzeln aufzuzeichnen erfüllt werden. Eine beinahe ausnahmslose Belegerteilung für Barumsätze und die für viele Unternehmer betreffende gesetzliche Pflicht zur Verwendung von elektronischen Registrierkassen, zwecks zeitnaher Erfassung aller Bareinnahmen, müssen ebenfalls durchgeführt werden. Ab 1.1.2017 ist die elektronische Registrierkasse bzw. das elektronische Kassensystem zusätzlich durch einen digitalen Manipulationsschutz vor Abänderung oder Löschen erfasster Daten zu sichern. Festgesetzt wurde dies in der Bundesabgabenordnung und wurde durch die zwischenzeitig ergangene Barumsatzverordnung sowie die Registrierkassensicherheitsverordnung ergänzt.
Offene Fragen? Brauche ich für mein kleines Unternehmen eine Registrierkasse? Wenn ja, welche? Ab wann mache ich mich strafbar, wenn ich für mein Unternehmen keine Registrierkasse anschaffe? All diese Fragen sind bei uns bestens aufgehoben und werden natürlich gerne beantwortet. Anrufen, persönliches Beratungsgespräch vereinbaren und schon kann das Jahr 2016 kommen!